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Vater des Amoktäters von Winnenden nimmt Berufung zurück
Datum: 26.09.2016
Kurzbeschreibung: Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn ist rechtskräftig
Am 26. April 2016 hatte die 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn (Aktenzeichen: 1 O 220/12 Ri) die Klage des Vaters des Amokschützen von Winnenden gegen das Zentrum für Psychiatrie Weinsberg und dessen Mitarbeiter abgewiesen. Auf die Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn vom 26. April 2016, die auf der Homepage des Landgerichts Heilbronn eingestellt ist, wird verwiesen.
Der Kläger hatte gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Mit Schriftsatz vom 19. September 2016 hat der Kläger seine Berufung wieder zurückgenommen. Dadurch ist das Urteil des Landgerichts Heilbronn rechtskräftig.
Aufgrund seiner Berufungsrücknahme muss der Kläger nun auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Der Streitwert beträgt 4.000.000,- Euro.
Kleinschroth
Vors. Richter am LG
Pressesprecher